1. Wesen und Wert der Buße
Ein besonderes Zeichen der religiösen Lauheit vieler Menschen unserer Tage ist das Fehlen des Bußgeistes. Der Begriff „Buße“ scheint nicht wenigen veraltet und überholt, nicht mehr der heutigen Zeit zu entsprechen. Demgegenüber muß der Begriff „Buße“ geklärt werden. Das Wort Buße (althochdeutsch „buoza“) heißt „Besserung“. Also Abwendung vom sittlich Bösen, der Sünde in allen Formen, und gleichzeitig dauernde Bemühung um eine möglichst vollkommene Hingabe an den Willen Gottes. Aus diesem Wesen der Buße ergibt sich, daß sie heilsnotwendig ist, das heißt, daß ohne sie der Mensch nicht zur Vollendung seiner Liebe und zu Gott kommen kann. Daher gehört die Buße oder die Bekehrung zu den großen und dauernden Aufgaben jedes Menschen, der Gott suchen und finden will. In diesem Sinn mahnt auch der göttliche Erlöser: „Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium“ (Mk 1, 15).
Weil die Übung der Buße für den Menschen opfervoll und schwierig ist, hat der göttliche Erlöser Jesus Christus denen, die an ihn glauben und durch die Taufe mit ihm verbunden sind, in seiner unendlichen Barmherzigkeit das Sakrament der Buße geschenkt, in dem er unsere Sünden verzeiht und uns mit Gott versöhnt.
Am Abend seines Auferstehungstages sprach er zu den Aposteln und ihren Nachfolgern: „Wem ihr die Sünden nachlaßt, dem sind sie nachgelassen“ (Joh 20, 23).
Freilich setzt diese Sündenvergebung durch den Priester als den Stellvertreter Christi auch eine entsprechende Gesinnung seitens des sündigen Menschen voraus. Die erste Voraussetzung für einen gültigen Empfang des Bußsakramentes ist der Glaube an den Dreifaltigen Gott, der das Gute belohnt und das Böse bestraft, an den Sohn Gottes, der Mensch geworden ist, um uns durch seinen Tod am Kreuz zu erlösen, der zu unserem Heile die Kirche gestiftet hat, an die Unsterblichkeit der Seele und an die durch den Heiligen Geist vermittelte, zur Erreichung des ewigen Lebens notwendige Gnade. Die zweite Bedingung zum Empfang des Bußsakramentes ist die Bußgesinnung. Sie zeigt sich vor allem in der rechten Selbsterkenntnis, in der aufrichtigen Reue und im festen Vorsatz der Besserung des Lebens.
Aus der Notwendigkeit der Buße ergibt sich die praktische Frage, wie oft man das Sakrament der Buße empfangen soll. Unbedingt dann, wenn einem das Gewissen sagt, daß man sich in einem wichtigen Belang bewußt und freiwillig gegen den Willen Gottes vergangen und dadurch von ihm getrennt hat. Darüber hinaus verpflichtet uns die katholische Kirche durch ein ausdrückliches Gebot wenigstens einmal im Jahr zum Empfang dieses Sakramentes. Daß man die heilige Kommunion nur dann empfangen darf, wenn das Gewissen frei ist von schwerer Sünde, ergibt sich aus der Gegenwart des göttlichen Erlösers in diesem Sakrament.
Es entspricht der religiösen Lauheit vieler Menschen in unserer Zeit, daß man die sogenannte „Andachtsbeichte“ abzuwerten sucht und daß auch scheinbar eifrige Seelen manchmal die Beichte sehr lange hinausschieben. Es kommt sogar vor, daß Priester für den Wert der „Andachtsbeichte“ wenig Verständnis haben. In seiner Enzyklika „Mystici corporis“ hat Papst Pius XII. diese Anschauung als falsch bezeichnet. Wörtlich sagt er: „Mögen also die, welche in den Reihen des jüngeren Klerus die Hochschätzung der häufigen Beichte zu verringern und herabzusetzen suchen, wohl bedenken, daß sie eine Sache betreiben, die dem Geiste Christi fremd und für den mystischen Leib unseres Heilandes ein Unsegen ist.“ Unter den Früchten einer guten Beichte nennt der Papst: „Die Selbsterkenntnis wird gefördert, die christliche 4 Demut vertieft, die sittliche Schwäche an der Wurzel gefaßt, die geistliche Lauheit und Nachlässigkeit bekämpft, das Gewissen gereinigt, der Wille gestärkt, eine heilsame Seelenleitung ermöglicht und die Kraft des Sakramentes der Gnade vermehrt.“
Man wird im allgemeinen sagen können, daß für einen Menschen, der auf dem Weg zu Gott vorankommen will, normalerweise der Empfang des heiligen Bußsakramentes alle vier bis sechs Wochen zu empfehlen ist.




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