5. Was man meiden soll
Stelle dich nicht so nahe an den Beichtstuhl, daß du die Sünden der Beichtenden hören kannst. Betritt den Beichtstuhl erst dann, wenn der vor dir Beichtende ihn verlassen hat.
Wenn du aus der Beichte eines anderen etwas gehört hast, bist du im Gewissen verpflichtet, darüber zu schweigen, auch dem Beichtenden gegenüber.
Wenn du eine Lebensbeichte, eine Wiederholungsbeichte oder sonst eine Beichte ablegen willst, die längere Zeit erfordert, suche dir dazu nicht eine Stunde aus, in der vor dem Beichtstuhl ein großer Andrang herrscht.
Sag nichts, was nicht zur Beichte gehört, gebrauche keine langen Einleitungsformeln. Fasse dich kurz. Male die Sünden nicht aus. Erzähle keine langen Geschichten.
Mach es aber auch nicht zu einfach, indem du nur sagst: „Vor einem Jahr war meine letzte Beichte. Fragen Sie mich aus!“ Es ist Sache des Beichtenden, sich anzuklagen.
Beichte nichts, was keine Sünde ist, z. B. wenn du am Sonntag wegen Krankheit von der heiligen Messe ferngeblieben bist. Man kann aber auch Versuchungen erwähnen. Nicht selten lassen sie nach, wenn man den Mut und die Demut aufgebracht hat, sie zu bekennen.
Nenne niemals den Namen eines Mitschuldigen, und schiebe deine Schuld nicht auf andere.
Sei nicht grob gegen den Beichtvater. Streite nicht mit ihm, und verteidige deine Sünden nicht. Sonst ist wahre Reue nicht möglich!
Huste dem Beichtvater nicht ins Gesicht, wenn er das Türchen öffnet. Wenn du gerade in diesem Augenblick husten mußt, dann wende dich ab.




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